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OLG Zweibrücken (6 WF 196/10) | Datum: 08.10.2010
I. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, da sie nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG eingelegt worden ist. Der Senat folgt nicht der von Keidel (FamFG, 16. Aufl., § 63 Rdn.14) und [...]