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OLG Oldenburg (5 W 6/07) | Datum: 08.02.2007
Die gemäß den §§ 269 Abs. 5 , 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 , 4 ZPO kommt in Betracht, wenn die Klage zurückgenommen wird. [...]