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OVG Nordrhein-Westfalen (18 B 2172/02) | Datum: 08.07.2003
Die Antragstellerin hat die Richtigkeit der Begründung des angefochtenen Beschlusses, der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis stehe die gegenüber der Antragstellerin wirksam erlassene Ausweisungsverfügung des [...]