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Das FGG-Verfahren unterscheidet nicht zwischen Antragsrücknahme und Erledigungserklärung. Aus diesem Grund kann die Feststellung des Gerichts, die Hauptsache sei erledigt nicht mit dem Ziel angefochten werden, der Antrag des Gegners solle zurückgewiesen werden.
EzFamR aktuell 2000, 13 FuR 2000, 300 OLGR-München 2000, 86 [...]