Sortieren nach
Die Besitzstandsregelung des § 1 Abs. 3 BVormVG ist auch für die Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers für seine Tätigkeit in einer Betreuungssache anzuwenden, die er erst nach dem 1.1.1999 neu übernommen hat, wenn er ansonsten die Voraussetzung erfüllt, daß er in dem Zeitraum von zwei Jahren vor dem Inkrafttreten des Gesetzes schon berufsmäßig Betreuung geführt hat.
BtPrax 2000, 36 FGPrax 2000, 20 OLGReport-Hamm 2000, 61 [...]
1. Schon das vom Gesetzgeber vorgegebene Kriterium der 'verläßlichen Vorhersehbarkeit' eines in der Zukunft im wesentlichen konstanten Betreuungsaufwandes gebietet es, von der Möglichkeit der Pauschalierung der Betreuervergütung nach § 1836b BGB nur in Ausnahmefällen und möglichst nur im Einvernehmen zwischen Gericht und Betreuer Gebrauch zu machen. 2. Nur so wird die Motivation des Gesetzgebers, mit der Einführung des § 1836b BGB sowohl für den Betreuer als auch für das Gericht eine Arbeitserleichterung und Vereinfachung bei der Vergütungsabrechnung zu schaffen, erreicht.
vgl. LG Schwerin, 24.8.1999, Az. 5 T 219/99, BtPrax 1999, 245 BtPrax 2000, 42 [...]