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OLG Dresden (8 U 55/99) | Datum: 25.02.1999
I. Das Landgericht hat die beklagte Bürgin antragsgemäß zur Zahlung von 20 730,80 DM nebst Zinsen verurteilt. Der einleitende Halbsatz von Ziff. 1 des Tenors enthält allerdings, insoweit vom Antrag der Klägerin [...]