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Nach § 124 Nr. 4 ZPO kann das Gericht die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe aufheben, wenn die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate in Rückstand ist. Unter Rückstand ist Verzug zu verstehen, es muß also ein schuldhaftes Verhalten gegeben sein. Ein Verschulden ist zu verneinen, wenn die Partei aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse von Anfang an zur Einhaltung der Ratenzahlung nicht in der Lage war.
EzFamR aktuell 1999, 171 FuR 1999, 441 JurBüro 1999, 371 [...]
Auch wenn im notwendigen Eigenbedarf des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (von zur Zeit 1.500 DM nach der Düsseldorfer Tabelle) ein Betrag bis 650 DM für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung eingearbeitet ist, kommt eine Verminderung des Selbstbehalts wegen eines tatsächlich geringeren Wohnbedarfs nicht in Frage, da es sich um eine Mindestpauschale handelt.
EzFamR aktuell 1999, 173 FamRZ 1999, 1522 FuR 1999, 500 [...]