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»Elterliche Sorge und Umgangsrechtsregelung sind selbständige Elternrechtsangelegenheiten und getrennt zu bewerten. Als Folgesachen im Ehescheidungsverbund bestimmt sich die Bewertung nach § 12 Abs. 2 S. 3 GKG (und nicht nach § 30 KostO); der Regelwert beträgt in beiden Fällen 1.500,00 DM.«
FamRZ 1998, 1311 FuR 1998, 284 JurBüro 1998, 365 OLGReport-Zweibrücken 1998, 375 [...]
»Zum Streitwert eines Klagebegehrens, mit welchem der Zutritt eines Sachverständigen zu einem Grundstück erstrebt wird, damit dieser eine bestimmte Bewertung (hier: Wertsteigerung des Grundstücks) zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs vornehmen kann.« Im vorliegenden Fall war der Streitwert nach § 3 ZPO auf 2.400,00 DM zu schätzen.
FamRZ 1998, 1308 JurBüro 1998, 474 OLGReport-Zweibrücken 1998, 456 [...]
»Da die zur Überprüfung der fortbestehenden Bedürftigkeit gesetzte Frist zur Vorlage einer Erklärung weder als Notfrist ausgestaltet ist noch mit gesetzlichen Sanktionen bewehrt wird und gemäß § 571 ZPO noch im Beschwerdeverfahren neue Tatsachen vorgebracht werden können, muß der Betroffene auf die Rechtsfolgen, die allein an die Fristversäumung anknüpfen wollen und sich nicht allein aus dem Gesetz ergeben, eindeutig und unmißverständlich hingewiesen werden. Der Senat neigt dazu, der ganz herrschen Meinung in der Literatur und Rechtsprechung zu folgen, wonach eine erst im Beschwerdeverfahren nachgereichte Erklärung über die Vermögensverhältnisse regelmäßig zu berücksichtigen ist, ohne dass der Hilfsbedürftige im Falle der Verspätung darlegen muß, dass die Verspätung weder auf Absicht noch auf grober Nachlässigkeit beruhe; diese Frage wurde jedoch vorliegend nicht abschließend entschieden.«
EzFamR aktuell 1998, 398 FuR 1999, 38 JurBüro 1999, 198 [...]