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BayObLG (1Z BR 68/97) | Datum: 15.01.1998
I. Die ledige und kinderlose Erblasserin starb im Alter von 78 Jahren. Sie war zur Hälfte Miteigentümerin eines Anwesens, das zur anderen Hälfte der Beteiligten zu 2 gehört. Nach der Aufnahme der Erblasserin in ein [...]