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BVerfG (1 BvR 2306/96) | Datum: 09.12.1997
Die Folgenabwägung, die auch angestellt werden muß, wenn über die Wiederholung einer einstweiligen Anordnung zu entscheiden ist, führt nicht zu einem anderen Ergebnis als in dem Urteil vom 24. Juni 1997. Allerdings ist [...]