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BGH (VIII ZB 32/97) | Datum: 22.10.1997
I. Das Landgericht hat die Beklagte zur Zahlung von 37.268,28 DM verurteilt. Seine Entscheidung ist dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten am 10. Februar 1997 zugestellt worden, der am 10. März 1997 für die Beklagte [...]