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OLG München (11 W 2516/97) | Datum: 02.10.1997
Der vorliegende Rechtsstreit endete mit dem Prozeßvergleich vom 26.6.1997, nach dessen Kostenvereinbarung die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits trägt mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs, die gegeneinander [...]