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OLG Nürnberg (11 WF 2896/97) | Datum: 23.09.1997
Die zulässige Beschwerde 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ) ist begründet. Den Antragstellern ist auch für die mündliche Erörterung gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO im Termin vom 04. Dezember 1996 Prozeßkostenhilfe zu bewilligen. [...]