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BGH (VII ZB 21/95) | Datum: 08.02.1996
I. 1. Das Urteil des Landgerichts Dresden vom 10. November 1994, durch das die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 49.163,05 DM nebst Zinsen zu zahlen, ist dem erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der [...]