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BGH (VII ZB 14/96) | Datum: 04.07.1996
I. Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung restlichen Werklohns von 13.224,21 DM verurteilt. Hiergegen hat der Beklagte am 29. Mai 1995 Berufung eingelegt. Die Frist zur Berufungsbegründung ist auf den Antrag [...]