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»Dem Gesetz kann kein 'Regelstundensatz' für die Vergütung hauptberuflicher Betreuer entnommmen werden. Die Vergütung ist vielmehr individuell nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles unter Berücksichtigung des konkreten Arbeitsaufwandes zu bemessen. Ob der Betreuer durch die Vergütung wirtschaftlich auf seine Kosten kommt oder nicht, ob die Berufsausübung sich also für ihn lohnt, ist kein geeignetes Kriterium.«
Eingesandt vom 16. Zivilsenat des OLG Köln. OLGReport-Köln 1995, 287 [...]