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§ 1361b Abs. 1 BGB erlaubt die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten für die Dauer des Getrenntlebens nur, wenn dies erforderlich ist, um eine schwere Härte zu vermeiden. An die Voraussetzungen des Vorliegens einer schweren Härte sind hohe Anforderungen zu stellen.
FPR 1997, 148 NJW-RR 1996, 578 OLGReport-Braunschweig 1996, 23 [...]
1. Leasingverträge können in die Zugewinnausgleichsberechnung einzustellen sein, wenn durch eine hohe Leasingsonderzahlung günstige Monatsraten erzielt werden, so daß die Vermögenslage eines solchen Leasingnehmers zu einem bestimmten Stichtag günstiger ist als die eines anderen, der keine Anzahlung geleistet hat und deshalb den künftigen Nutzungspreis noch voll vergüten muß. 2. Der entsprechende Vermögensvorteil ist dadurch bewertbar, daß man davon ausgeht, daß die Anzahlung als zusätzliches Entgelt für die Gebrauchsüberlassung kontinuierlich im Verhältnis zur Vertragslaufzeit aufgezehrt wird. Kapitalisierungs- und Abzinsungsfaktoren können dabei der Einfachheit halber unberücksichtigt bleiben.
DRsp I(165)238g-h (Ls) EzFamR aktuell 1995, 410 FPR 1997, 41 FamRZ 1996, 549 NJW 1996, 399 [...]