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BVerwG (5 B 36.94) | Datum: 07.04.1995
Die Beschwerde des Klägers hat keinen Erfolg. Die für die Zulassung der Revision allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt der Rechtssache nicht zu. Soweit sich die [...]