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OLG Köln (27 W 20/94) | Datum: 04.01.1995
Der Kläger erhält wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233 , 238 ZPO ). Die Frist von zwei Wochen für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gemäß § 91 a Abs. 2 Satz 1 ZPO [...]