Hat einer der Ehegatten in der Ehezeit ausländische Versorgungsanwartschaften erworben, so sind diese grundsätzlich zusammen mit den inländischen Rentenanwartschaften des anderen Ehegatten in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Steht fest, daß der ausgleichsberechtigte Ehegatte ausländische Anrechte hat, läßt sich aber deren Umfang (Höhe) nicht feststellen, so kann ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich insgesamt nicht durchgeführt werden. In einem solchen Fall ist der Ausgleich aller Anwartschaften der Parteien dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorzubehalten.
DRsp I(166)318e-f FamRZ 1994, 903 OLGReport-Düsseldorf 1993, 357 [...]
Entscheidung über das Sorgerecht für ins Ausland (hier: durch den Vater nach Jordanien) entführte Kinder für den Fall der Scheidung der Ehe der Eltern: a. Internationale Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts als sogenannte Annexzuständigkeit zu derjenigen für das Eheverfahren (§ 623 Abs. 1 und 3 i.V. mit § 606a Abs. 1 Nr. 1 ZPO); b. Ermittlung des anzuwendenden Sachrechts nicht aufgrund des Scheidungsstatuts, sondern nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 2 Satz 2 EGBGB (Anwendung des Rechts des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat); c. Unanwendbarkeit der jordanischen Vorschriften über die Regelung der elterlichen Sorge, weil diese mit deutschem Verfassungsrecht nicht vereinbar sind (Verletzung von Grundrechten durch Ausschluß der nicht dem Islam angehörigen Mutter von jeglichem Sorgerecht).
FamRZ 1994, 644 MDR 1994, 71 NJW-RR 1994, 7 OLGReport-Düsseldorf 1993, 261 [...]
»1. Das deutsche Gericht, das die Ehe der Eltern scheidet, ist auch dann nicht international zuständig, über das Sorgerecht für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien zu entscheiden, wenn die Eltern eine Sorgerechtsregelung im Verbund wünschen. 2. Das Gericht, das seine Zuständigkeit in einer Sorgerechtssache verneint, ist nicht gehalten, Eltern und Kind anzuhören.«
FamRZ 1993, 1108 NJW-RR 1994, 268 OLGReport-Düsseldorf 1993, 216 [...]
»Trotz gemeinsamer elterlicher Sorge der geschiedenen Eltern werden die Kinder allein durch den Elternteil, in dessen Obhut sie sich befinden, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den anderen Elternteil vertreten (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB analog).«
DAVorm 1994, 736 EzFamR ZPO § 323 Nr. 41 FamRZ 1994, 767 OLGReport-Düsseldorf 1994, 51 [...]
»1. Der allgemein geltende Grundsatz, daß gegenüber einer Leistungsklage auf Unterhalt das Feststellungsinteresse einer negativen Feststellungsklage gem. § 256 ZPO fehlt, gilt insoweit nicht, als mit der negativen Feststellungsklage (auch) eine nach § 620 Satz 1 Nr. 6 ZPO ergangene einstweilige Anordnung bekämpft werden soll. 2. Im Rahmen der negativen Feststellungswiderklage kann das Prozeßgericht die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Anordnung analog § 769 ZPO vorläufig einstellen.«
DRsp IV(418)277j-k FamRZ 1993, 816 NJW-RR 1994, 519 OLGReport-Düsseldorf 1993, 197 [...]