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»Der Unterhaltsschuldner darf statt der Unterhaltsgläubigerin das Sozialamt auf Abänderung des Unterhaltstitels verklagen, wenn es ihr Sozialhilfe gewährt, ihren Unterhaltsanspruch auf sich übergeleitet hat und die Unterhaltsgläubigerin nicht in der Lage ist, ihre Rechte allein wahrzunehmen.«
DRsp IV(418)282c FamRZ 1994, 764 OLGReport-Düsseldorf 1994, 50 [...]
»Nach der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist die Partei wegen der sie treffenden Verpflichtung zu kostensparender Prozeßführung grundsätzlich verpflichtet, einen Auskunftsanspruch gemäß § 1587e Abs. 1 BGB als Nebenanspruch im Rahmen des Versorgungsausgleichs geltend zu machen, wenn bereits das Ehescheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich als Verbundsache anhängig ist. Die mit der Verfolgung des Auskunftsanspruchs in einem gesonderten Verfahren verbundenen Anwaltsgebühren können allerdings dann nach § 128 BRAGO festsetzungsfähig sein, wenn die Partei in der Verbundsache durch das Gericht darauf hingewiesen wurde, die Auskunftsforderung müsse in einem eigenständigen Prozeß durchgesetzt werden.«
FamRZ 1994, 315 JurBüro 1994, 233 OLGReport-Düsseldorf 1994, 102 [...]
Hat einer der Ehegatten in der Ehezeit ausländische Versorgungsanwartschaften erworben, so sind diese grundsätzlich zusammen mit den inländischen Rentenanwartschaften des anderen Ehegatten in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Steht fest, daß der ausgleichsberechtigte Ehegatte ausländische Anrechte hat, läßt sich aber deren Umfang (Höhe) nicht feststellen, so kann ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich insgesamt nicht durchgeführt werden. In einem solchen Fall ist der Ausgleich aller Anwartschaften der Parteien dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorzubehalten.
DRsp I(166)318e-f FamRZ 1994, 903 OLGReport-Düsseldorf 1993, 357 [...]
Entscheidung über das Sorgerecht für ins Ausland (hier: durch den Vater nach Jordanien) entführte Kinder für den Fall der Scheidung der Ehe der Eltern: a. Internationale Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts als sogenannte Annexzuständigkeit zu derjenigen für das Eheverfahren (§ 623 Abs. 1 und 3 i.V. mit § 606a Abs. 1 Nr. 1 ZPO); b. Ermittlung des anzuwendenden Sachrechts nicht aufgrund des Scheidungsstatuts, sondern nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 2 Satz 2 EGBGB (Anwendung des Rechts des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat); c. Unanwendbarkeit der jordanischen Vorschriften über die Regelung der elterlichen Sorge, weil diese mit deutschem Verfassungsrecht nicht vereinbar sind (Verletzung von Grundrechten durch Ausschluß der nicht dem Islam angehörigen Mutter von jeglichem Sorgerecht).
FamRZ 1994, 644 MDR 1994, 71 NJW-RR 1994, 7 OLGReport-Düsseldorf 1993, 261 [...]