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»1. Einseitig - im ersten Rechtszug - abgegebene Erledigungserklärungen hindern es nicht, jedenfalls solange hierüber keine Entscheidung getroffen worden ist, die Hauptsache unter Verzicht auf die Erledigungserklärung - mit der Berufung - wieder aufzugreifen (Fortführung von BGH, NJW 1990, 2682). 2. Als veränderte Umstände i.S. von § 242 BGB, die eine unterhaltspflichtige Partei berechtigen können, die Abänderung einer Vereinbarung über Trennungsunterhalt zu betreiben, kommen nur solche Tatsachen in Frage, die nicht vorausgesehen werden konnten und auf deren Eintritt der Unterhaltsverpflichtete auch keinen Einfluß hatte. 3. Unterhält der unterhaltsberechtigte Ehegatte bei Abschluß der Vereinbarung über Trennungsunterhalt eine außereheliche Beziehung, kann sich der unterhaltsverpflichtete Ehegatte im Falle einer zwischenzeitlich eingetretenen festen sozio-ökonomischen Gemeinschaft des unterhaltsberechtigten Ehegatten im Regelfall nicht auf die durch den Zeitablauf bewirkte Verfestigung der Beziehung berufen, wenn hierzu nicht Vorbehalte gemacht worden sind (Fortführung von OLG Hamm, FamRZ 1987, 1265, 1266)«
DRsp IV(418)280d-e FamRZ 1994, 170 OLGReport-Düsseldorf 1993, 136 [...]
Unterhalt für im Haushalt der berufstätigen Mutter lebenden volljährigen Schüler: 1. Die Vorschrift des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB (Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt) ist auf das volljährige Kind, das weiterhin bei einem Elternteil wohnt und von ihm versorgt wird, im Regelfall nicht entsprechend anzuwenden. 2. Ein solches Kind hat grundsätzlich einen Barunterhaltsanspruch gegen beide Elternteile, für dessen Berechnung Nr. 21 der Düsseldorfer Leitlinien zum Unterhaltsrecht (FamRZ 1987, 1113 u. 1993, 35) herangezogen werden kann.
DRsp I(167)403f FamRZ 1993, 1120 NJW-RR 1994, 266 OLGReport-Düsseldorf 1993, 58 [...]
»1. § 91 Abs. 2 BSHG steht der rückwirkenden Überleitung von Unterhaltsansprüchen, über die der Unterhaltsberechtigte bereits einen Titel erstritten hat, nicht entgegen. 2. Dem Sozialamt kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels, den eine geschiedene Ehefrau erstritten hat, nicht erteilt werden, wenn die Zustellung der Überleitungsanzeige an den Unterhaltsschuldner durch Übergabe an seine geschiedene Ehefrau erfolgt ist (§§ 185, 181 Abs. 1 ZPO), bei der er wieder Aufnahme gefunden hat.«
DRsp I(166)252d-e NJW-RR 1993, 1222 OLGReport-Düsseldorf 1993, 77 [...]