Sortieren nach
»1. Für den Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung der in den Güterstand der Gütergemeinschaft eingebrachten Wohnung ist das Familiengericht zuständig. 2. Verlangt der Ehegatte, der mit seinem Ehepartner Gütergemeinschaft vereinbart hat und der aus der in den Güterstand eingebrachten Ehewohnung ausgezogen ist, von dem Zurückgebliebenen eine Entschädigung für deren fortwährende Nutzung, so ist dafür bis zur endgültigen Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft das Familiengericht zuständig.«
EzFamR aktuell 1993, 56 FamRZ 1993, 713 NJW-RR 1993, 904 OLGReport-Köln 1993, 92 [...]
Unterhalt für im Haushalt der berufstätigen Mutter lebenden volljährigen Schüler: 1. Die Vorschrift des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB (Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt) ist auf das volljährige Kind, das weiterhin bei einem Elternteil wohnt und von ihm versorgt wird, im Regelfall nicht entsprechend anzuwenden. 2. Ein solches Kind hat grundsätzlich einen Barunterhaltsanspruch gegen beide Elternteile, für dessen Berechnung Nr. 21 der Düsseldorfer Leitlinien zum Unterhaltsrecht (FamRZ 1987, 1113 u. 1993, 35) herangezogen werden kann.
DRsp I(167)403f FamRZ 1993, 1120 NJW-RR 1994, 266 OLGReport-Düsseldorf 1993, 58 [...]