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Versorgungsausgleich-Berechnung der betrieblichen Altersversorgung: 1. Die Werksrente der Thyssen Stahl AG kann nicht als volldynamisch anerkannt werden, weil sie im Leistungsstadium nicht in gleicher oder nahezu gleicher Weise steigt wie die Beamtenversorgung oder die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 2. Der Rentenversicherungsträger ist auch insoweit beschwerdeberechtigt, als er geltend macht, das Amtsgericht habe im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei der Berechnung der Rentenanwartschaften, die auf das bei dem Rentenversicherungsträger geführte Konto der Antragsgegnerin übertragen worden sind, die Betriebsrente des Antragstellers zu gering bewertet.
DRsp I(166)264b FamRZ 1993, 813 OLGReport-Düsseldorf 1993, 76 [...]
»1. Eine einstweilige Verfügung wegen Notunterhalts wird nicht durch den Zeitablauf bis zur Berufungsentscheidung für den zurückliegenden Zeitraum unzulässig. 2. Der Bezug von Erziehungsgeld mildert trotz § 9 BErzGG die Notlage als Voraussetzung einer Unterhaltsverfügung. Freiwillige Überbrückungsleistungen Dritter aus Gefälligkeit (hier: Wohnungsgewährung) berühren die Notlage nicht. 3. Der Ehefrau, die ein nach der Eheschließung geborenes Kleinkind betreut, dessen Versorgung nicht anderweitig sichergestellt ist, steht Trennungsunterhalt unabhängig davon zu, ob der Ehemann der Vater des Kindes ist. 4. Vor rechtskräftigem Abschluß des Statusverfahrens ist die Berufung auf die Nichtehelichkeit eines Kindes im Sinne eines Unterhaltsverwirkungsgrundes nach § 1579 Nr. 6 und 7 BGB auch dann unstatthaft, wenn die Nichtehelichkeit zwischen den Parteien unstreitig ist.«
DRSp IV(418)287c-f FamRZ 1993, 962 NJW-RR 1994, 197 OLGReport-Düsseldorf 1993, 59 [...]