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BayObLG (BReg 2 Z 121/90) | Datum: 30.10.1990
b-c. »Der Beteil. zu 1 geht davon aus, daß zu der Verfügung über das zum Gesellschaftsvermögen gehörende Grundstück die Mitwirkung des Nachlaßverwalters erforderlich, die Verfügung deshalb nur mit der Genehmigung des [...]