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BGH (XII ZR 26/90) | Datum: 28.11.1990
In einem Ehe- und Scheidungsfolgenvertrag vereinbarten die Parteien u.a., daß der Unterhaltsanspruch der Bekl. der Abänderungsmöglichkeit gemäß § 323 ZPO unterliegen soll. Im übrigen sollten die gesetzl. Vorschriften [...]