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OLG Düsseldorf (6 WF 232/88) | Datum: 15.11.1988
»Dem AG ist zwar dahin Recht zu geben, daß auch Sonderzuwendungen (wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) neben den regelmäßigen Einkünften weiteres »Einkommen« der Prozeßpartei sind. Trotzdem bleibt der Senat bei [...]