Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 1612 c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

§ 1612 b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.





 Stand: 01.11.2024