Ja, über Trennungs- und Scheidungsfolgesachen kann man eine außergerichtliche Einigung erzielen; folgende Gesichtspunkte sind dabei zu beachten: Trennungs- und Kindesunterhalt sind unverzichtbar, Einigungen über den nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Immobilien bedürfen der notariellen Beurkundung, solange die Ehe noch besteht. Der Versorgungsausgleich ist nicht mehr disponibel, nachdem über ihn rechtskräftig entschieden [...]